Rückgabe und Erstattung
Adresse für die Zusendung von Beschwerden:
Megamix sro
Štefánikova 64
085 01 Bardejov
Slowakei
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Gesellschaft Megamix s.r.o., mit Sitz in Štefánikova 712/40, 085 01 Bardejov, ID-Nummer: 53186567, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Prešov, Abteilung: Sro, Einlage-Nr. 40685/P, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 2121295990, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK2121295990 (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) betreibt einen Online-Shop (nachfolgend „E-Shop“ genannt), in dem sie ihren Kunden Waren zum Kauf anbietet ein aus der Ferne geschlossener Kaufvertrag.
1.2 Für den Verkauf von Waren über den E-Shop gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (im Folgenden „AGB“).
1.3 Dieses Beschwerdeverfahren folgt und ergänzt die „AGB“.
1.4 Das Reklamationsverfahren beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Käufer und Verkäufer im Hinblick auf mögliche Produktmängel, deren Anwendung und daraus resultierende Ansprüche.
1.5 Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit dem Reklamationsverfahren und den AGB vertraut zu machen. Indem Sie Waren beim Verkäufer bestellen, stimmen Sie dem nachstehenden Reklamationsverfahren zu.
1.6 Als Kaufnachweis stellt der Verkäufer für jeden gekauften Artikel einen Kaufbeleg (Rechnung oder Kaufbeleg) aus. Wird kein gesonderter Garantieschein ausgestellt, gilt der entsprechende Kaufbeleg (im Folgenden „Garantieschein“) als Garantieschein.
1.7 Ausschluss von Unternehmern
Dieses Reklamationsverfahren gilt nicht für den Warenkauf durch Unternehmer, die Waren im Rahmen ihrer gewerblichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit im Sinne der AGB kaufen. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers - eines Unternehmers in Bezug auf Produktmängel sind im Handelsgesetzbuch der Slowakischen Republik geregelt.
2. Gewährleistungsdauer
2.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer.
2.2 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
2.3 Der Verkäufer kann die gesetzliche Frist verlängern. Die Dauer der verlängerten Garantiezeit ist immer auf dem Garantieschein angegeben. Soweit im Garantieschein keine andere Gewährleistungsfrist angegeben ist, gilt die Frist von 24 Monaten.
2.4 Die Gewährleistungsfrist besteht aus der gesetzlichen Frist (24 Monate) und ggf. einer verlängerten Frist. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist richten sich Reklamationen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 40/1964 Slg. § 619-627 unter Berücksichtigung dieses Beschwerdeverfahrens. Bei längerer Frist richten sich Reklamationen ausschließlich nach diesen Vorschriften.
2.5 Reduzierte Ware
Eine Ausnahme können preisreduzierte Waren sein (beschädigte, gebrauchte, unvollständige Ware etc.). Ist der Käufer Verbraucher und werden die Sachen gebraucht, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die dem Grad der Abnutzung oder Abnutzung der Ware bei Übernahme durch den Käufer entsprechen. Rechte aus Produktmängelhaftung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 24 Monaten nach Eingang der Ware beim Käufer geltend gemacht werden. Der Verkäufer kann diese Frist nach Vereinbarung mit dem Käufer verkürzen, jedoch nicht auf weniger als 12 Monate. Diese Zeit wird vom Verkäufer im Dokument über den Verkauf der Ware angegeben. Für Waren, die aufgrund eines Fehlers oder einer Unvollständigkeit zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, gilt die Gewährleistung nicht für Fehler, aufgrund derer der niedrigere Preis vereinbart wurde.
2.6 Die Rechte des Käufers aus Produktmängelhaftung, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Garantiebedingungen
3.1 Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware während des Verkaufs die angegebene Qualität, Menge, Maße und Gewicht hat. Die Ware muss mangelfrei sein und den geltenden technischen Standards entsprechen.
3.2 Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Ware bei Übernahme durch den Käufer aufweist und für Mängel, die nach Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist auftreten.
3.3 Gewährleistungsausschlüsse
Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware oder durch höhere Gewalt, Naturereignisse etc. noch für daraus entstandene Schäden. Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf Mängel, die durch schlechte Handhabung, unfachmännische oder unangemessene Handhabung, Verwendung und Installation entgegen der Bedienungsanleitung verursacht wurden. Darüber hinaus deckt die Garantie keine Schäden ab, die verursacht wurden durch:
- mechanische Beschädigung der Ware,
- Verwendung von Waren unter unangemessenen Bedingungen,
- wenn die Ware durch übermäßige Belastung oder unter Verletzung der in der Dokumentation angegebenen Bedingungen oder allgemeiner Grundsätze beschädigt wurde,
- Durchführung unqualifizierter Eingriffe oder Änderung von Parametern.
3.4 Die Zeit von der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer zur Abnahme der Ware verpflichtet war, wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Bei Umtausch der Ware beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Ware.
3.5 Bietet der Verkäufer dem Kunden beim Kauf von Waren unentgeltlich weitere Waren als Geschenk zu den verkauften Waren an, steht es dem Kunden frei, ob er das angebotene Geschenk annimmt. Das Geschenk ist jedoch kein verkaufter Artikel, daher ist der Verkäufer nicht für mögliche Mängel verantwortlich. Wenn ihm jedoch mögliche Mängel des Geschenks bekannt sind, ist er verpflichtet, den Kunden beim Anbieten des Geschenks darauf hinzuweisen. Weist das Geschenk Mängel auf, die der Verkäufer dem Kunden nicht mitgeteilt hat, ist der Kunde zur Rückgabe berechtigt. Wenn dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht (Rückerstattung), ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer alles zurückzugeben, was er erhalten hat, also auch die als Geschenk erhaltene Ware.
3.6 Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Sendung und der Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer nicht dem Kaufvertrag entsprechenden Sendung dadurch zu verweigern, dass die Sendung z.B. unvollständig (mit der Ausnahme, dass die Bestellung durch mehrere Lieferungen abgewickelt wird) oder beschädigt. Wenn der Käufer die beschädigte Sendung vom Spediteur übernimmt, muss der Schaden im Verkäuferprotokoll des Spediteurs beschrieben werden.
3.7 Eine unvollständige oder beschädigte Sendung muss sofort per E-Mail an die Adresse: info@omegamix.at gemeldet werden, eine Schadensmeldung muss beim Spediteur erfolgen und diese muss per Fax, E-Mail oder an den Verkäufer gesendet werden Post unverzüglich. Nachträgliche Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Sendung geben dem Verkäufer die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Vertragsverletzung handelt.
3.8 Reklamationsort
Der Ort für die Einreichung einer Reklamation in der Slowakischen Republik ist: Megamix s.r.o., Štefánikova 64, 085 01 Bardejov
3.9 Der Käufer kann die mangelhafte Ware zur Reklamation per Spedition an die Adresse Megamix s.r.o., Štefánikova 64, 085 01 Bardejov senden. Das Paket sollte gut sichtbar mit der Aufschrift „CLAIM“ gekennzeichnet sein und enthalten: die reklamierte Ware (inklusive komplettem Zubehör), wir empfehlen eine Kopie des Reklamationsschreibens beizufügen, eine ausführliche Fehlerbeschreibung und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (Rücksendeadresse , Telefonnummer). Ohne das Vorstehende ist es unmöglich, die Herkunft und den Mangel der Ware zu erkennen.
3.10 Der Käufer weist die Gültigkeit der Garantie durch Vorlage des Kaufbelegs nach, falls die Ware in der Vergangenheit reklamiert wurde, auch den Nachweis der Reklamation. Das Reklamationsformular muss dieselbe Seriennummer wie das reklamierte Produkt haben (falls das Produkt eine Seriennummer hat).
3.11 Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Reklamationsware zu verweigern, wenn die reklamierte Ware oder deren Teile kontaminiert sind oder die Grundvoraussetzungen für den hygienisch unbedenklichen Verkauf der Ware für das Reklamationsverfahren nicht erfüllen.
4. Art und Weise der Bearbeitung der Beschwerde
4.1 Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer entscheidet über die Art der Mangelbeseitigung und ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
4.2 Anstelle der Mangelbeseitigung kann der Käufer den Austausch der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, den Austausch dieses Teils verlangen, wenn dies für den Verkäufer in Anbetracht des Preises nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist der Ware oder der Schwere des Mangels.
4.3 Anstatt den Mangel zu beseitigen, kann der Verkäufer das mangelhafte Produkt jederzeit durch ein mangelfreies ersetzen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
4.4 Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreies Produkt verhindert, hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten (Rückerstattung).
4.5 Der Käufer hat das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten (Rückerstattung), auch wenn es sich um einen behebbaren Mangel handelt, der Käufer die Ware jedoch aufgrund des erneuten Auftretens des Mangels nicht ordnungsgemäß verwenden kann Entfernung.
4.6 Wenn es sich um einen irreparablen Mangel handelt, der jedoch die ordnungsgemäße Verwendung der Ware nicht verhindert, hat der Käufer das Recht auf einen angemessenen Nachlass auf den Produktpreis.
4.7 Soweit dem Käufer ein Umtauschrecht oder ein Rücktrittsrecht (Rückerstattung) zusteht, bleibt es dem Käufer überlassen, welches dieser Rechte er ausübt. Sobald er sich jedoch für eines dieser Rechte entscheidet, kann er diese Wahl nicht mehr einseitig ändern.
4.8 Wenn der Verbraucher eine Beschwerde einreicht, ist der Verkäufer oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter oder eine von ihm benannte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine oben genannten Rechte zu informieren.
4.9 Bestimmung der Methode
Aufgrund der Entscheidung des Verbrauchers, welches der Rechte der Verbraucher geltend macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Art der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Reklamationsanmeldung, zu bestimmen. In begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Bewertung des Zustands der Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Datum der Einreichung der Reklamation.
4.10 Reklamationsbearbeitung
Nach Festlegung der Art der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation sofort bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Antragstellung dauern.
Als Reklamationsbearbeitung gilt:
- Lieferung oder Versand von neuen oder reparierten Waren an den Käufer, oder Zustellung der Information, dass die Ware zur persönlichen Abholung bereitsteht,
- Senden von Geldern, die dem Rabatt auf den Warenpreis oder dem zurückgegebenen Kaufpreis entsprechen, oder Versand der Information an den Käufer, dass der entsprechende Betrag zur persönlichen Abholung bereitsteht.
Nach Ablauf der Reklamationsbearbeitungsfrist hat der Verbraucher das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware gegen neue Ware umzutauschen.
4.11 Reklamationen innerhalb von 12 Monaten nach Kauf
Wenn der Verbraucher innerhalb der ersten 12 Monate eine Beschwerde einreicht, kann der Verkäufer die Beschwerde im Verfahren der begründeten Ablehnung nur auf der Grundlage des Ergebnisses einer professionellen Bewertung bearbeiten. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sowie alle mit dem Sachverständigengutachten verbundenen Kosten werden in den ersten 12 Monaten ab Kauf des Produkts unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens immer vom Verkäufer getragen und können nicht bezahlt werden vom Verbraucher verlangt.
4.12 Reklamationen nach 12 Monaten nach Kauf
Wenn der Verbraucher nach 12 Monaten nach dem Kauf eine Reklamation über das Produkt eingereicht hat und der Verkäufer sie abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Verbraucher die Ware zur Begutachtung senden kann. Wird die Ware zur Begutachtung an eine benannte Person versandt, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung sowie alle sonstigen damit zusammenhängenden Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Wenn der Verbraucher die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel durch eine professionelle Bewertung nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der Durchführung des Gutachtens erlischt die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Erhebung der Reklamation alle für die gutachterliche Begutachtung entstandenen Kosten sowie alle damit verbundenen, zweckgebunden entstandenen Kosten zu erstatten.
4.13 Sachverständigenkosten
Sendet der Verbraucher die Ware zur Begutachtung an eine bestimmte Person, so trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung sowie alle anderen damit zusammenhängenden Kosten stets, d.h. während der gesamten Gewährleistungsfrist, ungeachtet dessen Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Wird die Ware jedoch zur Begutachtung an eine andere als die benannte Person, d.h. an einen Sachverständigen oder eine bevollmächtigte, notifizierte oder akkreditierte Person, versandt, so sind die Kosten der Begutachtung sowie alle sonstigen damit zweckgebunden entstandenen Kosten, die Der Verkäufer ist nur dann verpflichtet, den Verbraucher zu erstatten, wenn das Gutachten die Verantwortung des Verkäufers für den reklamierten Mangel innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation beweist.
4.14 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden bei einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung ist eine Kopie des Reklamationsprotokolls. Neben den Kontaktdaten des Verkäufers und des Verbrauchers sollte diese Bestätigung eine Beschreibung des Mangels enthalten und angeben, ob der Verbraucher je nach Art des Mangels Reparatur, Ersatz, Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt , sowie das Datum der Antragstellung.
4.15 Erfolgt die Reklamation über Fernkommunikationsmittel, z.B. per Telefon ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher die Bestätigung der Reklamation so schnell wie möglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Reklamationsdokument, zuzustellen. Eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen, z. per Email.
4.16 Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamationsanmeldung ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen. Dieses schriftliche Dokument ist eine Kopie des Reklamationsprotokolls mit einem ausgefüllten Reklamationsbearbeitungsfeld, ein Schreiben mit einer schriftlichen Benachrichtigung über die Reklamationsbearbeitung oder eine SMS- oder E-Mail-Nachricht mit Informationen über die Reklamationsbearbeitung mit einer schriftlichen Bestätigung davon Senden.
4.17 Nach Bearbeitung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation. Im Falle einer unberechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Wurde die Reklamation durch Umtausch erledigt, gilt die nächstmögliche Reklamation als erste Reklamation der Ware.
5. Mitwirkung des Käufers
5.1 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer, bzw autorisierten Service unverzüglich die Mitwirkung an der Überprüfung des Vorliegens des gerügten Mangels und dessen Beseitigung (einschließlich der entsprechend erforderlichen Prüfung oder Demontage der Ware) zu leisten.
5.2 Der Käufer ist außerdem verpflichtet, die Ware sauber, in einer den Hygienevorschriften oder allgemeinen Hygienegrundsätzen entsprechenden Verpackung einschließlich aller Teile und Zubehörteile zu liefern, die eine Überprüfung und Beseitigung des Mangels ermöglichen.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware aus der Gewährleistungsreparatur spätestens innerhalb eines (1) Monats ab Mitteilung über deren Durchführung zu übernehmen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Reklamationsverfahren ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem er seinen neuen Wortlaut auf der E-Shop-Website veröffentlicht.
6.2 Mit dem Absenden einer Warenbestellung im E-Shop des Verkäufers bestätigt der Käufer sein Einverständnis mit diesem gültigen Reklamationsverfahren.